Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparaturen
Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Firma:
2 Rad Jessen e.K.
Björn Jessen
Schäfflerstrasse 12
93309 Kelheim
(nachfolgend 2-Rad Jessen) und dem Kunden (nachfolgend auch Käufer oder Auftraggeber) des stationären Handels von 2-Rad Jessen für alle Warenlieferverträge und Dienstleistungsverträge.
Kunden im Sinne dieser Bestimmungen sind sowohl Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) als auch Unternehmer (jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
I. Auftragserteilung
1. Im Reparaturauftrag sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. 2-Rad Jessen ist ermächtigt, Unteraufträge zu erteilen.
3. Zur Reparatur übergebene Gegenstände werden nur gegen Vorlage des Reparaturauftrages ausgehändigt.
II. Preisangaben und Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt 2-Rad Jessen im Reparaturauftrag auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Reparaturauftrag können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei 2-Rad Jessen ausliegenden Preise erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die verwendeten Einbau-/Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. 2-Rad Jessen ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden und werden zum angegebenen Preis erbracht.
3. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, wenn kein Auftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages erteilt wurde.
4. 2-Rad Jessen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
III. Fertigstellung
1. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung bzw. eine erhebliche Kostenmehrung ein, hat der Auftragnehmer unter Angabe der Gründe, einen neuen Fertigstellungstermin bzw. einen neuen Kostenvoranschlag zu nennen.
Unter den Begriff Änderungen und Erweiterungen fallen auch Gegebenheiten bzw. Umstände, die bei der Reparaturannahme und bei der Erstellung des verbindlichen Kostenvoranschlages nicht eindeutig erkennbar waren.
2. Wenn 2-Rad Jessen den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung etc. nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. 2-Rad Jessen ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den der Auftraggeber erfolgt im Betrieb von 2-Rad Jessen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen.
Bei nicht rechtzeitiger Abholung setzt 2-Rad Jessen dem Auftraggeber eine Nachfrist per Brief an die letzte bekannte Adresse. Nach Ablauf der Nachfrist gerät der Auftraggeber in Abnahmeverzug.
2. Bei Abnahmeverzug kann 2-Rad Jessen die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen von 2-Rad Jessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers (separate Preisliste liegt auf).
3. Wird der Reparaturgegenstand 2 Wochen nach der zuletzt gestellten Frist nicht abgeholt, erklärt sich der Auftraggeber durch die Kenntnisnahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich damit einverstanden, dass der Reparaturgegenstand von 2-Rad Jessen nach eigenem Ermessen verwertet werden kann (§929 Satz 2 BGB).
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind die Preise für die Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
2. Wird auf Wunsch des Auftraggebers die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung.
3. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
4. Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Werkstattleistung sind spätestens 10 Tage nach Aushändigung des Auftragsgegenstandes und der Rechnung vorzubringen.
Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.
VI. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung in bar oder per Geldkarte ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Reparaturrechnung.
VII. Erweitertes Pfandrecht
1. 2-Rad Jessen steht wegen seiner Forderung aus dem Auftragsverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen und unanfechtbaren Bezahlung zu.
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftraggeber in Zusammenhang stehen.
VIII. Verjährung der Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
IX. Haftung
2-Rad Jessen haftet für Schäden, die auf das bei der Reparatur verwendete Material und auf die bei der Reparatur erbrachten Arbeitsleistungen zurückzuführen sind.
Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet 2-Rad Jessen nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von 2-Rad Jessen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kelheim (für Kaufleute etc).
XI. Datenschutz
Wir sind berechtigt, unsere Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu erfassen, zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und einzusetzen. Diese Berechtigung kann jederzeit mündlich und schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail widerrufen werden.
Ausführliche Informationen über den Datenschutz erhalten Sie unter https://my2rad.de/datenschutz
XII. Streitbeilegungsverfahren
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
Stand: 01/2019